
Wochenbettbetreuung & Stillberatung Tanja Studer
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Kosten Wochenbettbetreuung
Bis zum 56. Tag nach der Geburt übernimmt Ihre Krankenkasse den grössten Teil der Pflegekosten einer freipraktizierenden Pflegefachfrau über die Mutterschaftsbeiträge der Grundversicherung. Seit dem 1. Januar 2020 gelten in der Schweiz einheitliche Krankenversicherungsbeiträge in einem einheitlichen Abrechnungstakt.
Die übrigen Kosten (Restkosten) müssen durch die Kantone (oder Gemeinden) und durch die Versicherten in Form des Klientenanteils übernommen werden:
- im Kanton AG: max. 15.35 CHF pro Tag
- im Kanton SO: max. 15.36 CHF pro Tag
Wählen Sie für die Wochenbettbetreuung eine freipraktizierende Hebamme, kann Ihnen diese alternativ zum Klientenanteil pauschal 120.- CHF in Form einer Pikettentschädigung in Rechnung stellen.
Detaillierte Infos zur Abrechnung aller ambulanter Leistungserbringer finden Sie in den kantonalen Tarifordnungen.
Kosten Stillberatungen
Stillberatungen sind als Leistungen der Krankenkassen gesetzlich verankert. Während der gesamten Stillzeit werden die Kosten für 3 Beratungen vollumfänglich übernommen, sofern sie durch eine zertifizierte Still- und Laktationsberaterin IBCLC ausgeführt werden.
Kosten Stillhilfsmittel
Einige Krankenkassen beteiligen sich ganz oder teilweise an den Kosten für Stillhilfsmittel und elektrische Milchpumpen. Ihre Versicherung informiert Sie auf Ihre Anfrage gerne persönlich.
Auszahlung von Stillgeld
Besonders stillfreundliche Krankenkassen entrichten auf freiwilliger Basis - meist im Rahmen der Zusatzversicherung - ein Stillgeld. Die Höhe unterscheidet sich je nach Versicherer. Meistens werden stillende Mütter mit einem Betrag zwischen 100 - 250 CHF pro Kind unterstützt. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Kasse nach, ob Sie Anrecht auf Stillgeld haben und welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen. Gerne bestätige ich Ihnen im Anschluss die je nach Versicherung geforderte und tatsächlich erfolgte Mindeststilldauer.